Letzte Aktualisierung: 01. Oktober 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und der Reisebüro WeltReisen GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend "WeltReisen" genannt).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Die Darstellung der Reisedienstleistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Reisedienstleistungen zu buchen.
2.2 Mit der Buchung einer Reisedienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch WeltReisen zustande. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post.
2.4 Bei Buchung von Pauschalreisen erhält der Kunde vor der Buchung neben diesen AGB auch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Pauschalreisen sowie ein Formblatt mit den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.2 Bei Buchung einer Reisedienstleistung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
3.3 Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte oder andere auf der Website angebotene Zahlungsmethoden erfolgen.
3.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist WeltReisen berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch WeltReisen.
4.3 Reisevermittlung: Für den Fall, dass WeltReisen lediglich als Vermittler auftritt, gelten die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von WeltReisen wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 WeltReisen wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren.
5.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn WeltReisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WeltReisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann WeltReisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von WeltReisen ersparten Aufwendungen sowie dessen, was WeltReisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
6.3 WeltReisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:
6.4 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass WeltReisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.5 WeltReisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit WeltReisen nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
6.6 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WeltReisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7.1 WeltReisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.
7.2 Ferner kann WeltReisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall hat sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 Tritt WeltReisen vom Vertrag zurück, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.4 WeltReisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.1 Die vertragliche Haftung von WeltReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.2 WeltReisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von WeltReisen sind und getrennt ausgewählt wurden.
8.3 WeltReisen haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von WeltReisen ursächlich geworden ist.
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.1 WeltReisen wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden.
WeltReisen erhebt im Rahmen der Buchung und Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und wie in der Datenschutzerklärung von WeltReisen beschrieben.
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen WeltReisen und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2 Der Kunde kann WeltReisen nur an dessen Sitz verklagen.
12.3 Für Klagen von WeltReisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WeltReisen vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
WeltReisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von WeltReisen.